Kapitalertragssteuer (KESt)

Schrittweise Anleitung für Projektpartner

Projektpartner der ERSTE Stiftung, die in bestimmten Ländern ansässig sind (siehe Kasten), müssen das Formular Erklärung juristischer Personen für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen-Quellensteuerentlastung ausfüllen und unterzeichnen.

Länder

Zu den Ländern, die Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich abgeschlossen haben, zählen unter anderem:

Albanien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Estland
Frankreich
Griechenland
Kosovo
Kroatien
Lettland
Litauen
Montenegro
Nordmazedonien
Polen
Republik Moldau
Rumänien
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Schweiz
Tschechische Republik
Ukraine
Ungarn

Hier können Sie das Formular herunterladen und finden ein dokumentiertes Musterformular sowie eine schrittweise Anleitung, die Ihnen beim korrekten Ausfüllen helfen soll. Bitte befolgen Sie die Anleitungen genau. Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre/n Projektmanager/in.

Nach österreichischem Recht unterliegt jede von der ERSTE Stiftung durchgeführte Auszahlung an Dritte der Kapitalertragsteuer (KESt). Die ERSTE Stiftung ist verpflichtet, den Steuerbetrag einzubehalten und an das österreichische Finanzamt abzuführen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (in Österreich und im Ansässigkeitsland des Projektpartners) hat die Republik Österreich mit einer Reihe von Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Wenn der Empfänger des Förderbetrags in einem Land ansässig ist, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich abgeschlossen hat, unterliegt der Förderbetrag abhängig von den Konditionen des Abkommens möglicherweise keiner KESt oder einem reduzierten Kapitalertragsteuersatz.

Was ist zu tun?
Um eine Steuerentlastung geltend zu machen (d.h. Befreiung von der KESt oder Anwendung eines ermäßigten KESt-Satzes auf den Förderbetrag auf der Grundlage eines Doppelbesteuerungsabkommens), ist es erforderlich, dem österreichischen Finanzamt das Formular Erklärung juristischer Personen für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen-Quellensteuerentlastung (ZS-QU2) zu übermitteln. Dieses Formular muss vom Projektpartner ausgefüllt und unterzeichnet werden. Sollte die Auszahlung 10.000 Euro übersteigen, muss das Formular zusätzlich vom Finanzministerium des Ansässigkeitslandes des Projektpartners abgestempelt und unterzeichnet werden.

Nachfolgend können Sie das Formular herunterladen. Um es ordnungsgemäß auszufüllen, folgen Sie bitte den Anleitungen. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, laden Sie bitte die Anweisungen am Ende der Seite herunter. Diese enthalten häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie ein Musterformular, das Ihnen zeigt, wie Sie das Formular korrekt ausfüllen.

 
 

2. Füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus

Füllen Sie die Abschnitte I, II und III des Formulars aus und unterzeichnen Sie es. Sie können das Formular entweder auf Ihrem Computer ausfüllen und ausdrucken ODER das leere Formular ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Da Ihre Original-Unterschrift auf dem Formular erforderlich ist, besteht nicht die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular auf einem Computer abzuspeichern. Wir benötigen das ausgedruckte Formular mit der/n erforderlichen Unterschrift/en.

 

3. Die Projektdauer überschreitet ein Jahr: Stellen Sie sicher, dass für jede Auszahlung ein gültiges ZS-QU2-Formular vorliegt.

Diese Angaben beziehen sich auf Abschnitt II. c) des Formulars.

Das Formular ZS-QU2 gilt ein Jahr ab dem auf dem Formular angegebenen Datum und für den angegebenen Betrag. Das bedeutet, dass Sie während der Projektlaufzeit möglicherweise mehr als ein Formular ZS-QU2 benötigen, abhängig davon, wann die Förderbeträge ausbezahlt werden.

 

4. Der Förderbetrag beträgt mehr als 10.000 Euro: Lassen Sie Abschnitt IV des Formulars von Ihrem Finanzamt unterzeichnen.

Wenn Sie um mehr als 10.000 Euro ansuchen, ist eine Bestätigung Ihres Finanzamts erforderlich, dass Sie in dem Land ansässig (d.h. steuerpflichtig) sind, welches Sie in Abschnitt I des Formulars (Ihr Ansässigkeitsland) angegeben haben. Diese Bestätigung muss auf demselben ausgedruckten Formular erfolgen, das Sie unter Abschnitt IV ausgefüllt und unterzeichnet haben („Ansässigkeitsbestätigung der Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaates“).

Um Ihrem Finanzamt verständlich zu machen, was bestätigt werden muss, haben wir einen kurzen Erläuterungstext vorbereitet, den Sie Ihrem Finanzamt zusammen mit Ihrem unterzeichneten Formular ZS-QU2 vorlegen können. Sie finden diesen Text in den Anleitungen, die Sie am Ende der Seite herunterladen können.

 

5. Schicken Sie das ausgedruckte Original an die ERSTE Stiftung

Retournieren Sie das ausgedruckte Original des Formulars ZS-QU2 auf Deutsch/Englisch, das Sie und – im Falle eines Förderbetrags von mehr als 10.000 Euro – Ihr Finanzamt unterschrieben haben. Die österreichische Steuerbehörde akzeptiert kein anderes Formular oder Übersetzungen desselben. Übergeben Sie das ausgedruckte Originalformular bitte Ihrer/m Projektmanager/in oder schicken Sie es an das Büro der ERSTE Stiftung:

ERSTE Stiftung
Am Belvedere 1
1100 Wien
Österreich

Bitte beachten Sie:
Die ERSTE Stiftung kann die Fördermittel nur dann vollständig auszahlen, wenn Sie das Formular Erklärung juristischer Personen für Zwecke der Doppelbesteuerungsabkommen-Quellensteuerentlastung (ZS-QU2) wie gefordert ausgefüllt und unterzeichnet einreichen.

Hilfe

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars ZS-QU2

Hier können Sie Anleitungen herunterladen, die alle nötigen Informationen enthalten, um das Formular ZS-QU2 korrekt auszufüllen. Die Anleitungen beinhalten

Um die Anleitungen herunterzuladen, klicken Sie auf eine Sprache:

Rechnungsbeispiel

Sie haben ein mit 31. März 2009 datiertes ZS-QU2-Formular für einen Betrag von 20.000 Euro. Vier Zahlungen über jeweils 5.000 Euro werden im April, Juli und Oktober 2009 sowie im Jänner 2010 getätigt. Am 1. Mai 2010 werden weitere 2.000 Euro ausbezahlt.

In diesem Fall sind zwei ZS-QU2-Formulare notwendig. Das erste, das vom 31. März 2009 bis 30. März 2010 gültig ist, deckt die drei Auszahlungen aus dem Jahr 2009 sowie die Auszahlung im Jänner 2010 ab. Der Betrag über 2.000 Euro wird am 1. Mai 2010 ausbezahlt, also nach Ablauf der Gültigkeit des Formulars ZS-QU2 (30. März 2010). Deshalb ist ein neues ZS-QU2-Formular auszufüllen. Dieses gilt für ein Jahr – vom 31. März 2010 bis 30. März 2011 – für einen Betrag von 2.000 Euro.

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre/n Projektmanager/in!
Er oder sie wird Ihnen gerne behilflich sein.

Florian Bauer

Direktor Social Finance, Nachhaltigkeit und Innovation
Florian Bauer zeichnet seit 2023 für die Bereiche Social Finance, Nachhaltigkeit und soziale Innovation in der ERSTE Stiftung verantwortlich. Davor war er über 13 Jahre lang im Bereich NGO & Social Entrepreneurship tätig. Florian leitete die Partnerschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz REEEP, eine internationale multilaterale NGO, die den verstärkten marktbasierten Einsatz erneuerbarer Energien und effizientere Energienutzung in Entwicklungsländern zum Ziel hat, und war Managing Director & COO des Impact Hub Vienna.   Von 2020-2023 schloss Florian für die Semantic Web Company (SWC), einem führenden Anbieter von semantischen KI-Lösungen, strategische Allianzen mit wichtigen Partnern und unterstützte die Entwicklung innovativer Anwendungen semantischer Technologien.
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